Also, bei 1,2 ist das eine Straftat! Bis 1,09 ist es eine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls kenne ich das soweit!
Naja und dann gehts weiter: Ist das zum erstenmal passiert?
Nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) wird bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Der Rechtsprechung zufolge ist dies in Bezug auf einen Kraftfahrer unwiderleglich zu vermuten, wenn die BAK mindestens 1,1 Promille beträgt (so genannte absolute Fahruntüchtigkeit). Aber schon bei einem erheblich niedrigeren Wert, nämlich ab einer BAK von 0,3 Promille kann Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen. Eine solche relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn sich zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Diese äußern sich in ungewöhnlichen ("alkoholtypischen") Fahrfehlern, etwa dem Fahren in Schlangenlinien.
Der Wert ist meist im Blut geringer, soweit ich weiß, aber nicht gravierend!
Drogentests werden nicht gemacht, es sei denn er wurde da auch getestet!
Doch ein solch ein Bluttest kostet soweit ich weiß ca.3000€!
Naja die Strfe liegt im Ermessen des Richters!
Denk mal 12-14 Monate ohne Führerschin sind drin und vielleicht ne MPU?
Das kommt aber auf die Sache an!
Die MPU ist aber eher unwahrscheinlich, da kein Schaden usw. verursacht wurde!
Aber ich denke mal das hier einer ist, der direkt an der Quelle sitzt und sich damit auskennnt!
mfg
Henne
P.S: Schick mal ne PN, wer das war!
Wer anderen in die Füße beißt, ist böse meist....